Sachverständigen-Ordnung

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • werden aufgrund gesetzlicher Regelung (vgl. §§ 36, 36a GewO, § 91 HwO) öffentlich bestellt und vereidigt und unterliegen einem umfassenden Pflichtenkatalog (Sachverständigenordnung), der von ihrer Bestellungskörperschaft als Aufsichtsbehörde überwacht wird
  • müssen einen Eid ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten
  • werden nur dann öffentlich bestellt und vereidigt, wenn sie besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen
  • müssen nach Ablauf der befristeten Bestellung erneut ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen
  • sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige sollen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO)
Zertifizierte Sachverständige

Die Personenzertifizierung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation von Sachverständigen auf einem bestimmten Sachgebiet durch eine private Zertifizierungsstelle. Diese kann, muss aber nicht von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sein. Durch eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle wird durch eine unabhängige Drittstelle auch die Arbeit der Zertifizierungsstelle kontinuierlich überwacht. Damit ist sichergestellt, dass auch die Zertifizierung den vorgegebenen Standards entspricht.

Zertifizierte Sachverständige...

  • werden zertifiziert, wenn sie über besondere Sachkunde verfügen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen
  • unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit regelmäßigem Monitoring durch die Zertifizierungsstelle
  • müssen nach Ablauf der befristeten Zertifizierung erneut ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung unter Beweis stellen
Verein der vereidigten Sachverständigen der Elektrohandwerke e.V. (VSEH e.V.)

Die elektrotechnischen Handwerke (Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, sowie Informationstechniker) decken ein breitgefächertes Dienstleistungsspektrum ab. Dementsprechend vielfältig sind auch die Aufgaben der für diese Handwerke öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Diese werden nicht nur als Gutachter in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen, in beratender Funktion und bei der Beurteilung von Schadensfällen tätig, sondern auch bei der Überprüfung der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Geräten.

Die Sachverständigen tragen ein hohes Maß an Verantwortung bei ihrer Mitwirkung in der Rechtspflege für Gerichte, öffentliche Institutionen, private Unternehmen und Privatpersonen. Daneben sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch Repräsentanten ihres Handwerkszweigs, dessen Ansehen nicht zuletzt von ihrer fachlichen Kompetenz abhängt.

Im VSEH e.V. haben sich mehrheitlich die vereidigten Sachverständigen der elektrotechnischen Handwerke aus mehreren Landesfachverbänden zusammengeschlossen, um den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen und ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachzukommen.

VdS Schadenverhütung

VdS Schadenverhütung gehört zu den weltweit renommiertesten Institutionen für die Unternehmenssicherheit mit den Schwerpunkten Brandschutz, Security, Cyber-Security und Naturgefahrenprävention. Die Dienstleistungen umfassen Risikobeurteilungen, Prüfungen von Anlagen, Zertifizierungen von Produkten, Firmen und Fachkräften sowie ein breites Bildungsangebot. Das VdS-Gütesiegel genießt einen ausgezeichneten Ruf in Fachkreisen und bei Entscheidern. Zu den Kunden zählen Industrie- und Gewerbebetriebe aller Branchen, international führende Hersteller und Systemhäuser, kompetente Fachfirmen sowie risikobewusste Banken und Versicherer.