Honorare
Kosten und Preise für Sachverständigentätigkeiten
Die Honorarkosten für die Leistungen eines Sachverständigen sind in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Die Erstellung von Gerichtsgutachten beispielsweise erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Private und Schiedsgutachten werden dagegen nach Aufwand, bzw. nach Angebot vergütet. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag!
Nebenkosten/Aufwendungen
- Messgeräteeinsatz z.B. Thermografiekamera (Wärmebildkamera):
Geräte- und Einsatzspezifisch - Reisekosten
- Kopien (pro Seite)
- Schreibarbeiten (pro Seite)
- Fotos (pro Stück)
- Porto, Verpackung, Telefon, Telefax
Leistungen
- Erstellung von Gerichtsgutachten à nach JVEG
- Erstellung von Privat- / Schiedsgutachten à nach Aufwand oder Angebot
- Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift nach Aufwand oder Angebot
- Thermografie von Elektroanlagen à abhängig vom Gerät und Einsatz