Honorare

Kosten und Preise für Sachverständigentätigkeiten


Die Honorarkosten für die Leistungen eines Sachverständigen sind in weiten Teilen gesetzlich geregelt. Die Erstellung von Gerichtsgutachten beispielsweise erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Private und Schiedsgutachten werden dagegen nach Aufwand, bzw. nach Angebot vergütet. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag!

Nebenkosten/Aufwendungen

  • Messgeräteeinsatz z.B. Thermografiekamera (Wärmebildkamera):
    Geräte- und Einsatzspezifisch
  • Reisekosten
  • Kopien (pro Seite)
  • Schreibarbeiten (pro Seite)
  • Fotos (pro Stück)
  • Porto, Verpackung, Telefon, Telefax

Leistungen

  • Erstellung von Gerichtsgutachten à nach JVEG
  • Erstellung von Privat- / Schiedsgutachten à nach Aufwand oder Angebot
  • Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift nach Aufwand oder Angebot
  • Thermografie von Elektroanlagen à abhängig vom Gerät und Einsatz