Erstellung von Gutachten
Gerichtsgutachten
In gerichtlichen Streitfällen wird der Sachverständige in den meisten Fällen in Verfahren zu Gewährleistungsrechten über angeblich nicht ausreichend erfüllte handwerkliche Leistungen tätig.
Dabei geht es um die Fragen:
- Liegt tatsächlich ein Mangel an der Handwerksleistung vor?
- Worauf ist dieser zurückzuführen?
- Wie kann der Mangel behoben werden?
- Welcher Kostenaufwand entsteht durch die Behebung?
Die Streitigkeiten werden vor den Zivilgerichten ausgetragen.
Schiedsgutachten
In einem Schiedsgutachten können Parteien eine Einigung bei Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch eine neutrale Person erzielen. Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam den Sachverständigen, der sich um eine objektive Streitschlichtung bemüht. Diese Vorgehensweise ist nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich.
Privatgutachten
Als Privatgutachten bezeichnet man Gutachten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens von Sachverständigen für private Auftraggeber erstellt werden.Jeder Privatperson steht es frei, in einem Streitfall einen Sachverständigen zu beauftragen.